Für den Antrag und die konkrete Durchführung der Projekte gelten eine Vielzahl von Bestimmungen, die sich aus dem EU-Recht und den Regelungen des Landes Niedersachsen ableiten. Sie umfassen auch intensive Kontroll- und Monitoringverfahren.
Die Projektträger richten Ihren Antrag über das Regionalmanagement an die LAG. Die LAG berät über das Projekt und leitet den Antrag bei einer positiven Bewertung an die zuständige Bewilligungsbehörde weiter.
Detaillierte Informationen zur Antragsstellung erhalten sie in einem kleinen Erklärvideo unter dem nebenstehenden Link.